Gestern fand der europäische Datenschutztag zum zweiten Mal statt. Er soll eigentlich an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am 28. Januar 1981 erinnern. Ich hatte die Gelegenheit eine durchaus kontroversielle Diskussion im Bundeskanzleramt im Rahmen der dortigen Veranstaltung zu erleben.
Zur näheren Erklärung: Die Inhalte der Datenschutzkonvention sollen den Datenschutz in der EU sicherstellen. Ziel ist die Herstellung eines einheitliches Datenschutzniveaus. Natürlich stand im Hintergrund aber auch die die Erwägung, dass übertriebener Datenschutz ein Hemmnis für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr darstellen kann. Die Konvention verpflichtet alle EU Staaten, die Rechte und Grundfreiheiten der in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen bei der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen und zugleich den freien Datentransfer in andere Unterzeichnerstaaten zu erlauben.
Die elementaren Prinzipien der Datenschutzkonvention gelten mehr oder weniger auch noch heute für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten: Darunter fällt beispielsweise der Grundsatz der Datenverarbeitung nach Treu und Glauben, der Zweckbindungsgrundsatz, das Erforderlichkeitsprinzip sowie der Informationsanspruch des Betroffenen.
Ich bin mir nicht mehr sicher welche der oben genannten Prinzipien heute wirklich noch gelten. Der Paradigmenwechsel, wonach Daten durch Behörden in Österreich jetzt nicht nur von Verdächtigen im Anlassfall gesammelt werden dürfen sondern (Stichwort Sicherheitspolizeigesetz) zuerst einmal wahllos gesammelt werden um sie dann gegebenenfalls abrufen und auswerten zu können, bedeutet doch einen ziemlich drastischen rechtsstaatlichen Richtungswechsel. Ob und inwieweit hier unsere Verfassung verletzt wird kann sich wohl erst in der nächsten Zeit zeigen.
Ohne sie jetzt wörtlich zitieren zu können erscheint mir ein Zitat von Dr. Waltraut Kotschy anlässlich der gestrigen Veranstaltung doch richtig: „Es stellt sich die Frage, ob man durch das Sammeln von viel nichts am Ende qualitativ gute Erkenntnisse erhällt.“ Bewiesen ist dies auf jeden Fall noch nicht worden, wenn auch die Innenminister und die Exekutive nicht nur in Österreich nicht genug betonen können, wie wichtig es doch sei möglichst alle Daten erst einmal zu sammeln um sie im Anlassfall dann zu haben. Viele der auf http://www.platterwatch.at/ genannten Argumente und Vorwürfe erscheinen mir (abseits jeglicher politischen Grünfärbung) auf jeden Fall in der Sache durchaus plausibel und zumindest nicht wirklich leicht zu entkräften. Kümmert sich wirklich nur noch die linke Opposition und einige wenige Idealisten um den Datenschutz im politischen Österreich?