Zig Millionen Menschen alleine in Europa haben mittlerweile einen Benutzeraccount in einem sozialen Netzwerk. Derartige Plattformen wie z.B. Facebook und MySpace haben sich im Alltag vieler Internetnutzer fest etabliert. Rund ein Viertel der Bevölkerung, im speziellen Jugendliche, nützen Social Media regelmäßig.
In den AGBs von Facebook steht folgendes: „Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest“. Unter den IP-Inhalte wird das geistige Eigentum beispielsweise an Texten und Bildern verstanden“. Wer einer solchen Klausel zustimmt (und dies tut jeder, der sich bei Facebook registrieren will), erteilt dem Unternehmen eine Einwilligung die Daten für Firmenzwecke zu nutzen. Auch wenn der Betreiber eines sozialen Netzwerkes einen Hinweis auf eine bevorstehende Änderung der AGB verschickt, sollte man diese zumindest einmal durchlesen.
Nach der Anmeldung muß man zunachst einige Entscheidungen treffen:
- Welche Daten gebe ich an?
- Wer darf die Daten lesen?
Je weniger Daten desto besser. Das Ziel sollte sein nicht die eigene Persönlichkeit in allen Details darzustellen, sondern genau zu überlegen wer was von von einem wissen soll. Jede Angabe sollte genau überdacht werden – immer mit dem Gedanken im Hintergrund wie viele dieser Informationen auch wirklich der Öffentlichkeit zugängig sein sollten.
- Eigenes Profil nur für Freunde sichtbar
- Alle anderen Mitglieder sehen nur ein eingeschränktes Profil
Freundschaftseinladungen auf Facebook sind nicht vergleichbar mit richtigen Freunden! Wer hat im Privatleben schon zig- oder gar hunderte Freunde! Man sollte sich immer vor Augen führen, dass mit dem Annehmen einer Freundschaft das komplette Profil sichtbar wird.
Beim Hochladen von Bildern bzw. anderen Multimediadateien ist neben den rechtlichen Aspekten (Urheberrecht) auch zu beachten, dass auch diese zumindest von allen Freunden gesehen werden können. Um zu verhindern, dass eigene Bilder von Fremden kopiert oder anderwertig verwendet werden kann man einstellen, welche Mitglieder diese Bilder auch wirklich sehen dürfen.Ganz sicher vor einem unerlaubten Zugriff auf persönliche Bilder ist man jedoch auf Facebook nicht. Unerwünschten Verlinkungen kann man eigenständig löschen.
Bis 2009 konnte konnte man das eigene Profil bei Facebook gar nicht vollständig löschen. Seit vergangenen August besteht aber auch bei Facebook die Möglichkeit sich vollständig aus dem sozialen Netzwerk zu entfernen. Allerdings behält sich Facebook vor, dass bestimmte Daten zur Vermeidung von kriminellen Aktivitäten gespeichert bleiben. Selbst wenn man sich bei Facebook völlig gelöscht hat bleiben Reste der digitalen Identität über Suchmaschinen wie Google aufrufbar, diese speichern die einzelnen Webseiten nämlich noch einmal. Auch bei Google gibt es aber die Möglichkeit die Löschung seiner Daten zu verlangen.