Österreich wird am 1. April zum Überwachungs- und Polizeistaat

Kein Scherz, leider trifft die Titelzeile völlig zu. Am 1. April 2012 tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Trotz vieler Kritik wurde die Umsetzung der EU-Richtlinie „2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten“ in das österreichische Gesetz bereits im Frühling 2011 vom Nationalrat abgesegnet. Jedes Telefonat und SMS wird ab 1. April mitprotokolliert und sechs Monate lang gespeichert – als würde der Staat genau Buch darüber führen, wer einen Brief an welche Person schickt. Was genau müssen alle Serviceprovider ab 1. April speichern:

  • SIM-Karte: Standort (dauerhaft)
  • Telefonat: IMSI & IMEI der Geräte, Zeitpunkt, Dauer, Standort
  • SMS: Sender, Empfänger und Zeitpunkt, Standort
  • E-Mail: E-Mail Adressen und IP von Sender & Empfänger, Zeitpunkt
  • Mobile Internetverbindung: IP, Einwahlzeitpunkt & Dauer, Standort
  • Festnetz Internetverbindung: IP, Einwahlzeitpunkt & Dauer

Diese unverhältismäßigen Überwachungsmaßnahmen wurden ursprünglich mit Terrorismusbekämpfung argumentiert. Jetzt steht dieses Werkzeug den Polizeibehörden ohne jegliche richterliche Kontrolle auch schon bei Verdacht auf schwere Straftaten zur Verfügung. Denn wenn die Polizei behauptet, dass Gefahr für Leib und Leben besteht, darf sie auch ohne richterliche Anordnung auf alle diese Daten zugreifen.

In einigen Europäischen Ländern gab es in letzer Minute noch einen Umdenkprozess. Unter anderem in Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung bereits als verfassungswidrig erklärt und tritt derweilen nicht in Kraft. Es gibt also noch Hoffnung … hoffentlich auch in Österreich.

Weitere Infos gibt es hier, gegen die Vorratsdatenspeicherung unterschreiben kann man hier.