Mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act wird der EU Gesetzgeber die Rechte von VerbraucherInnen deutlich stärken. Ob Cookie-Banner, Browserverlauf oder Messengerdienste – es wird große Auswirkungen vor allem auf die führenden Digitalfirmen geben .
Die EU-Kommission hat schon vor einiger Zeit angekündigt, die Europäische Union „fit für das digitale Zeitalter“ machen und dabei vor allem große Tech-Unternehmen stärker regulieren zu wollen. Dazu werden mehrere Verordnungen und Richtlinien zu verschiedenen Aspekten einer digitalen Gesellschaft entwickelt – zum Beispiel zur Regulierung von künstlicher Intelligenz oder zu E-Identitäten.
Die größten Meilensteine zum Schutz der VerbraucherInnen sowie zur Regulierung von großen Tech-Unternehmen stellen zweifellos der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) dar. Diese Verordnungen werden regeln wie der Zugang zu Plattformen wie Facebook und Twitter und deren Inhalte auszusehen haben. Deswegen wird der DSA auch als das „Grundgesetz des Internets“ bezeichnet. Beide Gesetzestexte sind grundsätzlich fertig und auch schon politisch abgestimmt. Dass das Europaparlament und der Rat ihnen zustimmen gilt als Formsache.
Besonderneit an den Verordnungen besteht darin, dass derartige Plattformen nun grundsätzlich in die Pflicht genommen werden können. Sie müssen sich mit den Auswirkungen ihrer Dienste auf die Demokratie und die Menschenrechte auseinandersetzen, diese bewerten und möglichen Schäden auf die Zivilgesellschaft entgegenwirken. Darüber hinaus haben die Verordnungen den Zweck mehr Transparenz bei den Big-Tech Companies zu erzwingen. So werden die Politik, die Wissenschaft und auch zivilgesellschaftliche Organisationen Zugriff auf die Daten erhalten und damit sicherstellen können, dass die in den Gesetzen geforderten Anforderungen auch umgesetzt werden.
Daneben werden viele andere Aspekte der modernen Telekommunikation zukünftig besser reguliert sein. Umfangreiche Informationen darüber werden in den kommenden Monaten sicher publiziert und bewertet werden.
Aktuelle Informationen zum DSA auf der Homepage des Justizministeriums.