Nun ja, Apple erhielt also soeben den deutschen Big Brother Award 2011 in der Kategorie “Kommunikation“. Es ist das iPhone, eines der populärsten und innovativsten Smartphones, das die Award-Geber gereizt hat. Wer nicht nur telefonieren damit will, sondern darauf Apps, Musik und Filme aus dem iTunes-Store verwenden will, muss eine Apple-ID anlegen und eingeben oder ein Benutzerkonto für iTunes verwenden. Mit dieser ID muss muß man dann noch die Geschäftsbedingungen anerkennen, 117 Seiten, praktisch nicht wirklich lesbar auf dem kleinen Display des iPhone.
Die eigentliche Kritik des BigBrotherAward betrifft aber das Kapitel “Datenschutzrichtlinie”: Dort erlaubt sich Apple, die Kundendaten mit „[mit Apple] verbundenen Unternehmen […] aus[zu]tauschen und sie nach Maßgabe dieser Datenschutzrichtlinie [zu] nutzen. Die Preisverleiher des Big Brother Award stellen fest, dass es eben nicht nur die Kreditkartennummer des Kunden geht, um eventuelle Kaufvorgänge von Musik abzuwickeln, sondern um “„[…] Daten wie namentlich Beruf, Sprache, Postleitzahl, Vorwahl, individuelle Geräteidentifizierungsmerkmale sowie Ort und Zeitzone, wo Apple Produkte verwendet werden“. Apple möchte damit „das Verhalten [seiner] Kunden besser verstehen und [seine] Produkte, Dienste und Werbung verbessern“. Darüber hinaus kann Apple „präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geographischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit.“ Eine rechtlich saubere Zustimmung zur Datenverwendung, geschweige denn einen Widerruf derselben, kann man derzeit mit dem iPhone eigentlich nicht geben.
Der Preis für das sicherlich unschlagbar komfortable Gesamtsystem Apple iTunes, iPhone und Co. ist eben eine Aufgabe gewisser europäischer Datenschutzprinzipien und -regeln, keine Frage.