Websitebetreiber und für den Inhalt verantwortlich:
Mrak Consulting e.U.
Jubiläumstraße 14
3701 Großweikersdorf
Tel + 43 664 5032331
E-Mail michael (at) mrak.at
Firmenbuch: FN 586133 k
USt.-ID: ATU77570549
IBAN: AT55 1100 0105 1068 7600
BIC: BKAUATWW
BTC-Adresse: 3PuKk5c4CNoNr3SHhXNg5kowWHT3TCBbv3
Unternehmensgegenstand:
- Externer Datenschutzbeauftragter iSd Art 37 ff DSGVO
- Datenschutzberatung
- Beratung und organisatorische Unterstützung bei der Umsetzung von Systemen zur Umsetzung des HinweisgeberInnenschutz-Gesetzes (HSchG)
- Beratung und technischer Audit in allen Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik
- Beratung, Erarbeitung und Umsetzung von Informationssicherheit und Sicherungskonzepten auch im Zusammenhang mit der DSGVO
- Schulung, Einführung und Beratung von AnwenderInnen in die Handhabung von Hard- und Software sowie die Erstellung von Schulungsunterlagen
- Beratung beim Aufbau, bei der Performanceverbesserung und bei der Systemoptimierung von Computersystemen
Mitgliedschaften:
- Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband UBIT Niederösterreich
- Verein österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter – Privacyofficers.at (Vorstand)
- Mitglied der EFDPO Cybersecurity Working Group
- Austrian Standards Arbeitsgruppen 001.18 „Datenschutz“ und Komitee 265 „Compliance Systeme“
- Österreichischer Compliance
Officer Verbund (ÖCOV)
Branchen:
Social Media:
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Ich biete allen KundInnen, LieferantInnen und MitarbeiterInnen sowie allen Personen, die in beruflichem Kontext mit Mrak Consulting e.U. stehen, die Möglichkeit, einen Hinweis iSd HinweisgeberInnenschutzgesetzes zu geben. Sie finden das Hinweisgebersystem unter folgender Adresse: https://mrak.trusty.report
Das im Einsatz befindliche System der Trusty AG ist ein webbasiertes, sicheres und anonymes internen Meldesystemen. Bei der Einreichung einer Meldung über Trusty können die meldenden Personen anonym bleiben, wenn sie ihre Identität nicht preisgeben wollen. Die Datenbank ist verschlüsselt und wird auf virtuellen Servern in Hochsicherheitsrechenzentren in der EU gehostet.
Die österreichische Umsetzung der Richtlinie (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) betrifft große Teile der heimischen Wirtschaft: Unternehmen ab 250 ArbeitnehmerInnen müssen einen Hinweisgeberkanal einrichten, Unternehmen ab 50 Beschäftigte trifft die Verpflichtung ab 17.12.2023. Kontaktieren Sie mich bei Fragen zum Thema.